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AWPädFortbV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin

AWPädFortbV Art. 3Gliederung der Prüfung

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(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile: 1.

Lernprozesse und Lernbegleitung,

2.

Planungsprozesse in der beruflichen Bildung,

3.

Berufspädagogisches Handeln.

(2) Im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft: 1.

Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung,

2.

Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung,

3.

Medienauswahl und -einsatz,

4.

Lern- und Entwicklungsberatung.

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.

(3) Im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft: 1.

Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse,

2.

Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden,

3.

Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung,

4.

Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung,

5.

Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen.

Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.

(4) (weggefallen)