AZRG · Gesetz über das Ausländerzentralregister
AZRG Art. 33Abruf im automatisierten Verfahren
Kapitel 3 Visadatei
Die in § 32 bezeichneten Stellen können zum Abruf von Daten im automatisierten Verfahren zugelassen werden. § 22 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend.