BAProVFFPrV Art. 3Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile: 1.
Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ nach § 4,
2.
Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ nach § 5.
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile: 1.
Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ nach § 4,
2.
Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ nach § 5.