BBergG Art. 10Antrag
Erster Abschnitt Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum
Erlaubnis und Bewilligung werden nur auf Antrag erteilt, Bergwerkseigentum nur auf Antrag verliehen. Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Erster Abschnitt Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum
Erlaubnis und Bewilligung werden nur auf Antrag erteilt, Bergwerkseigentum nur auf Antrag verliehen. Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu stellen.