BEFZustV 1979 · Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Registrierung der Vermehrungsverträge für Saatgut in Drittländern BEFZustV 1979 Art. 2 Van krachtOfficiële tekst Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Vorige · Art. 1 Inhoud