BelWertV Art. 2Gegenstand der Wertermittlung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze
Gegenstand der Beleihungswertermittlung ist das Grundstück, grundstücksgleiche Recht oder vergleichbare Recht einer ausländischen Rechtsordnung, das mit dem Grundpfandrecht belastet ist oder belastet werden soll.