BetonFBAusbV Art. 9Prüfungsbereiche
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Herstellen von Schalungen und Bewehrungen sowie
2.
Herstellen und Prüfen von Beton.
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Herstellen von Schalungen und Bewehrungen sowie
2.
Herstellen und Prüfen von Beton.