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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Inhoud
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
- Art. 3 Gefährdungsbeurteilung
- Art. 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
- Art. 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
- Art. 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- Art. 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- Art. 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
- Art. 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- Art. 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
- Art. 11 Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
- Art. 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
- Art. 13 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
- Art. 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
- Abschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
- Art. 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
- Art. 16 Wiederkehrende Prüfung
- Art. 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
- Art. 18 Erlaubnispflicht
- Abschnitt 4 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
- Art. 19 Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
- Art. 20 Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
- Art. 21 Ausschuss für Betriebssicherheit
- Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
- Art. 22 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 23 Straftaten
- Art. 24 Übergangsvorschriften