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BewG · Bewertungsgesetz

BewG Art. 225Änderung von Feststellungsbescheiden

A. Allgemeines

Van krachtOfficiële tekst

Bescheide über Fortschreibungen oder über Nachfeststellungen von Grundsteuerwerten können schon vor dem maßgeblichen Feststellungszeitpunkt erteilt werden. Sie sind zu ändern oder aufzuheben, wenn sich bis zu diesem Zeitpunkt Änderungen ergeben, die zu einer abweichenden Feststellung führen.