BGB Art. 2018Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers
Titel 3 Erbschaftsanspruch
Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.