BGB Art. 334Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten
Titel 3 Versprechen der Leistung an einen Dritten
Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu.
Titel 3 Versprechen der Leistung an einen Dritten
Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu.