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BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

BGB Art. 964Vermischung von Bienenschwärmen

Untertitel 5 Aneignung

Van krachtOfficiële tekst

Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.