BPolG · Gesetz über die Bundespolizei
BPolG Art. 56Rechtsweg
Abschnitt 3 Schadensausgleich
Für Ansprüche auf Schadensausgleich ist der ordentliche Rechtsweg, für Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 55 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsrechtsweg gegeben.