BinSchAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin
BinSchAusbV Art. 10Prüfungsbereiche des Teiles 2
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
„Störungsanalyse und Instandsetzung“,
2.
in einem der Prüfungsbereiche a)
„Schwerpunkt Frachtschifffahrt“ oder
b) „Schwerpunkt Personenschifffahrt“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.