BinSchPersV Art. 46Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
Abschnitt 5 Sicherheitspersonal
Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas erwerben möchte, muss 1.
mindestens 18 Jahre alt sein und
2.
den Lehrgang für Sachkundige für Flüssigerdgas erfolgreich absolviert haben.