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BinSchPersV · Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt

BinSchPersV Art. 48Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

Abschnitt 5 Sicherheitspersonal

Van krachtOfficiële tekst

Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt erwerben will, muss 1.

mindestens 18 Jahre alt sein und

2.

den Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt oder das nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 zugelassene Ausbildungsprogramm mit dem Schwerpunkt Personenschifffahrt erfolgreich absolviert haben.