BinSchPersV Art. 84Ausstellung des Schifferdienstbuches
Unterabschnitt 2 Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher
Das Schifferdienstbuch für die Führungsebene wird von einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt nach dem Muster des Anhangs IV der Durchführungsverordnung (EU) 2020/182 ausgestellt.