BinSchUO2018Anh II · Nationale Sonderbestimmungen
BinSchUO2018Anh II Art. 2Einsenkungsmarken
Unterkapitel 1 Fähren, die keine Kahn- und Kahnseilfähren sind
Artikel 4.03 Nummer 10 ES-TRIN ist anzuwenden; jedoch müssen mindestens zwei Einsenkungsmarkenpaare auf je einem Drittel der Länge vorhanden sein.