BinSchUO2018Anh III Art. 5Türen
Kapitel 5 Verschlusszustand der Öffnungen des Schiffskörpers und der Aufbauten
Alle äußeren Türen, die Zugang zu Räumen unter dem Freiborddeck gewähren, müssen mindestens sprühwasser- und wetterdicht verschließbar und von ausreichender Festigkeit sein.