BinSchUO2018Anh IV Art. 4Allgemeines
Kapitel 4 Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe
Für die Fahrt von Fahrgastschiffen auf Wasserstraßen der Zone 4 gelten die Bestimmungen der §§ 3.02 und 3.03 nicht.
Kapitel 4 Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe
Für die Fahrt von Fahrgastschiffen auf Wasserstraßen der Zone 4 gelten die Bestimmungen der §§ 3.02 und 3.03 nicht.