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BMDVDelegatAnO · Anordnung über die Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

BMDVDelegatAnO Art. 3Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

Van krachtOfficiële tekst

Die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird den in § 2 genannten Behörden übertragen, soweit sie nach dieser Anordnung für die Entscheidung über Widersprüche zuständig sind.