BMMAusbV Art. 12Prüfungsbereiche
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Herstellen eines mehrteiligen Modells,
2.
Planung und Fertigung sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Herstellen eines mehrteiligen Modells,
2.
Planung und Fertigung sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.