BOKraft · Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BOKraft Art. 44
6. Abschnitt Schluß- und Übergangsvorschriften
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BOKraft · Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
6. Abschnitt Schluß- und Übergangsvorschriften
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