BoSoG · Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte
BoSoG Art. 4Vollzug des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes
Abschnitt 1 Sonderung von Grundstücken und dinglichen Nutzungsrechten
In den Fällen des § 1 Nr. 2 bestimmen sich die festzulegenden dinglichen Rechtsverhältnisse nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.