BPersVWO · Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVWO Art. 32Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrates
Für die Wahl des Bezirkspersonalrates gelten die §§ 1 bis 30 entsprechend, soweit sich aus den §§ 33 bis 41 nichts anderes ergibt.