BTGO 2025 · Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 2025 Art. 15Anfechtung und Verlust der Mitgliedschaft
V. Die Mitglieder des Bundestages
Die Rechte eines Mitgliedes des Bundestages, dessen Mitgliedschaft angefochten ist, regeln sich nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes. Nach diesem Gesetz richtet sich auch der Verlust der Mitgliedschaft.