BWahlG Art. 19Einreichung der Wahlvorschläge
Vierter Abschnitt Vorbereitung der Wahl
Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter, Landeslisten dem Landeswahlleiter spätestens am neunundsechzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen.