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BWFSPrV · Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen

BWFSPrV Art. 1Abschlüsse

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Van krachtOfficiële tekst

An Bundeswehrfachschulen können folgende Abschlüsse erlangt werden: 1.

Hauptschulabschluss,

2.

mittlerer Schulabschluss/Realschulabschluss,

3.

Fachschulreife a)

in der Fachrichtung Sozialpädagogik,

b) in der Fachrichtung Technik,

c) in der Fachrichtung Wirtschaft,

d) in weiteren Fachrichtungen, für die die bundesweite Anerkennung des Abschlusses gewährleistet ist,

4.

Fachhochschulreife a)

in der Fachrichtung Sozialpädagogik,

b) in der Fachrichtung Technik,

c) in der Fachrichtung Wirtschaft,

d) in weiteren Fachrichtungen, für die die bundesweite Anerkennung des Abschlusses gewährleistet ist.