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DPAGBefugAnO · Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG

DPAGBefugAnO Art. 3Ernennungs- und Entlassungsbefugnis

Van krachtOfficiële tekst

(1) Das Bundesministerium der Finanzen überträgt seine Befugnis zur Ernennung und Entlassung der bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten der Bundesbesoldungsordnung A 1.

in den Laufbahnen des höheren Dienstes auf den Vorstand der Deutschen Post AG und

2.

im Übrigen auf die in § 2 genannten Stelleninhaber für die Beamtinnen und Beamten ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches.

(2) Das Bundesministerium der Finanzen behält sich vor, die Befugnis im Einzelfall selbst auszuüben.