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EdSchleifAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin

EdSchleifAusbV Art. 28Prüfungsbereich Fertigungsplanung

Unterabschnitt 4 Fachrichtung Schmuckdiamantschleifen

Van krachtOfficiële tekst

(1) Im Prüfungsbereich Fertigungsplanung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1.

Eigenschaften und Merkmale von Diamanten und gleichartigen Werkstoffen hinsichtlich ihrer Verwendung zu unterscheiden,

2.

Schäden an Diamanten und gleichartigen Werkstoffen zu erkennen und Umschleifmöglichkeiten zu prüfen,

3.

Materialberechnungen durchzuführen,

4.

Wertunterschiede und Wertminderungsgründe festzustellen und

5.

Diamantprüfmethoden festzulegen und darzustellen.

(2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.

(3) Die Prüfungszeit beträgt 180 Minuten.