EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
EEG 2023 Art. 17Kapazitätserweiterung
Abschnitt 3 Kosten
Die Kosten der Optimierung, der Verstärkung und des Ausbaus des Netzes trägt der Netzbetreiber.
EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Abschnitt 3 Kosten
Die Kosten der Optimierung, der Verstärkung und des Ausbaus des Netzes trägt der Netzbetreiber.