EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
EEG 2023 Art. 82Verbraucherschutz
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Die §§ 8 bis 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die §§ 19 bis 55a entsprechend.