EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
EEG 2023 Art. 99aFortschrittsbericht Windenergie an Land
Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte
Die Bundesregierung legt dem Bundestag jährlich bis zum 31. Dezember einen Bericht vor zu den aktuellen Nutzungskonkurrenzen beim Ausbau der Windenergie mit 1.
Funknavigationsanlagen,
2.
Wetterradaren und
3.
seismologischen Messstationen.
Der Bericht enthält insbesondere Angaben über Zeitplan und Stand möglicher Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Windenergieanlagen an Land mit den Nutzungen und Geräten nach Satz 1. Die Bundesregierung berichtet auch, inwieweit bei den Maßnahmen nach Satz 2 weitere Beschleunigungsmöglichkeiten bestehen. Soweit Nutzungskonkurrenzen mit militärischen Belangen bestehen, können diese im Einzelfall dargestellt werden.