EGRebflRodDV · Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms
EGRebflRodDV Art. 2Zuständige Stellen
Die nach Landesrecht zuständigen Stellen gewähren die gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Prämien für das Roden von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 2008/2009 bis 2010/2011.