EnWG · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
EnWG Art. 100Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid
Abschnitt 5 Sanktionen, Bußgeldverfahren
Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Bußgeldbescheid der Regulierungsbehörde (§ 85 Abs. 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) entscheidet das nach § 98 zuständige Gericht.