ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
ESBO Art. 47Personal
Die Vorschriften der §§ 47 bis 54 der EBO gelten entsprechend.
ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
Die Vorschriften der §§ 47 bis 54 der EBO gelten entsprechend.