EuAuswKomVorRV · Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Zwischenstaatliche Komitee für Europäische Auswanderung EuAuswKomVorRV Art. 3 Van krachtOfficiële tekst Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ← Vorige · Art. 2 Inhoud