BruteiKennzV · Verordnung über Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
BruteiKennzV Art. 6Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
BruteiKennzV · Verordnung über Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.