FamFG Art. 341Örtliche Zuständigkeit
Abschnitt 3 Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen
Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen nach § 272.
Abschnitt 3 Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen
Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen nach § 272.