FernUSG · Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht
FernUSG Art. 22
4. Abschnitt Übergangsvorschriften; Änderung von Bundesgesetzen; Schlussvorschriften
(weggefallen)
FernUSG · Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht
4. Abschnitt Übergangsvorschriften; Änderung von Bundesgesetzen; Schlussvorschriften
(weggefallen)