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1. FlugLSV · Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

1. FlugLSV Art. 4Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen

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(1) Die für die Festsetzung eines Lärmschutzbereichs nach § 4 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm erforderliche Ermittlung der Lärmbelastung erfolgt auf der Grundlage der in der Anlage zu § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm definierten Lärmindizes L Aeq Tag , L Aeq Nacht und L Amax . Zur Abgrenzung der verschiedenen Schutzzonen des Lärmschutzbereichs werden 1.

der äquivalente Dauerschallpegel L Aeq Tag als Außenpegel für die Tag-Schutzzonen 1 und 2,

2.

der äquivalente Dauerschallpegel L Aeq Nacht als Außenpegel für die Nacht-Schutzzone und

3.

der Maximalpegel L Amax als Pegel im Rauminnern für die Nacht-Schutzzone

jeweils einschließlich des Zuschlags zur Berücksichtigung der zeitlich variierenden Nutzung der einzelnen Betriebsrichtungen (3-Sigma) gemäß der Anlage zu § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm berechnet. Für die Berechnung des Maximalpegels L Amax wird gemäß der Anlage zu § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ein Pegelunterschied zwischen außen und innen von 15 Dezibel (A) berücksichtigt.

(2) Die Berechnung der Lärmindizes erfolgt entsprechend der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) vom 19. November 2008 (BAnz. Nr. 195a vom 23. Dezember 2008). Dabei müssen die Flugbahnen in einzelne Abschnitte unterteilt und die Beiträge der Flugbahnabschnitte zur Fluglärmbelastung an den Immissionsorten bestimmt werden (Segmentierungsverfahren).

(3) Die Berechnungspunkte zur Ermittlung der äquivalenten Dauerschallpegel und des Maximalpegels liegen in einer Höhe von vier Metern über dem Boden. Für die Berechnung ist in der Regel ein rechtwinkliges Raster von 50 Meter mal 50 Meter zugrunde zu legen. Die Bestimmung der Kurvenpunkte mit konstanten Werten der äquivalenten Dauerschallpegel L Aeq Tag und L Aeq Nacht sowie der Kurvenpunkte mit konstanter Häufigkeit der Überschreitung des Maximalpegels L Amax erfolgt durch Interpolation zwischen benachbarten Punkten des Rasters nach Satz 2.

(4) Die Ergebnisse der Berechnung sind in Form von Listen der Kurvenpunkte und von Karten darzustellen. Die Karten müssen georeferenziert sein.