FHKV · Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung
FHKV Art. 5Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
FHKV · Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.