GbAusV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin
GbAusV Art. 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer/zur Geigenbauerin vom 27. Januar 1997 (BGBl. I S. 70) außer Kraft.