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GBPolVDAufstV · Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

GBPolVDAufstV Art. 5Ausbildungsgebiete

Abschnitt 2 Ausbildung

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(1) Die Ausbildungsinhalte werden in drei Ausbildungsgebieten vermittelt.

(2) Das Ausbildungsgebiet 1 besteht aus den Fächern 1.

Einsatzlehre,

2.

Kriminalistik und

3.

Polizeidienstkunde.

(3) Das Ausbildungsgebiet 2 besteht aus den Fächern 1.

Einsatzrecht und

2.

Recht des öffentlichen Dienstes.

(4) Das Ausbildungsgebiet 3 besteht aus den Fächern 1.

Staats- und Verfassungsrecht,

2.

politische Bildung und

3.

Psychologie.