10. GebäudeArbbV · Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung
10. GebäudeArbbV Art. 2Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.