DesignG · Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design
DesignG Art. 39Vermutung der Rechtsgültigkeit
Abschnitt 7 Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen
Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.