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GewO · Gewerbeordnung

GewO Art. 65Ausstellung

Titel IV Messen, Ausstellungen, Märkte

Van krachtOfficiële tekst

Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.