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GewStG · Gewerbesteuergesetz

GewStG Art. 21Entstehung der Vorauszahlungen

Abschnitt V Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer

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Die Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht.