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GO-MEDAS · Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt

GO-MEDAS Art. 9Aufgabenübertragung; Hinzuziehung Dritter; Kosten

Van krachtOfficiële tekst

(1) Der Ausschuss kann einzelne oder mehrere Mitglieder mit der Erledigung bestimmter Aufgaben betrauen.

(2) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Ausschuss Sachverständige anhören, Gutachten beiziehen oder Untersuchungen durch Dritte vornehmen lassen.

(3) Soweit durch die Maßnahmen nach Absatz 1 oder Absatz 2 Kosten entstehen, ist die vorherige Zustimmung des Vorsitzenden nach Anhörung des Geschäftsführers erforderlich.

(4) Fahrtkosten und Verdienstausfall für die Mitglieder des Ausschusses werden nicht erstattet.