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HBPolVDAufstV · Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

HBPolVDAufstV Art. 10Verwaltungsvorschriften zum Auswahlverfahren

Abschnitt 2 Auswahlverfahren

Van krachtOfficiële tekst

Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift: 1.

den Ablauf des Auswahlverfahrens,

2.

die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens,

3.

die im jeweiligen Teil zu bearbeitenden Aufgaben,

4.

die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie

5.

die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist.